Der Tarif für eine Sitzung von 50 Minuten beträgt 160 Franken.
Klären Sie bitte ab, in welchem Umfang sich Ihre Krankenkasse an den Kosten beteiligt (Zusatzversicherung). Viele Krankenkassen verlangen eine ärztliche Überweisung.
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Als Selbstzahler*in können Sie die Kosten auch als Investition in Ihre persönliche Entwicklung und zur Selbstfürsorge betrachten.
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Übernahme der Psychotherapiekosten im Rahmen des Opferhilfegesetztes (z.B. bei sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung, Überfall, Stalking, Geiselnahme). Information und Antrag bei der Opferhilfestelle Ihres Kantons.
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Bei einem Unfall werden die Psychotherapiekosten möglicherweise von einer Versicherung übernommen. Auch für Angehörige oder Hinterbliebene von Opfern besteht möglicherweise die Möglichkeit einer Kostenübernahme. Als Fachpsychologin für Psychotherapie FSP besitze ich die Anerkennung der Invalidenversicherung (IV). Bei Erwachsenen mit IV-Rente können die Psychotherapiekosten möglicherweise von den Ergänzungsleistungen übernommen werden.